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   OLG Schleswig, 04.11.2019 - 3 Wx 12/19   

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https://dejure.org/2019,45761
OLG Schleswig, 04.11.2019 - 3 Wx 12/19 (https://dejure.org/2019,45761)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.11.2019 - 3 Wx 12/19 (https://dejure.org/2019,45761)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. November 2019 - 3 Wx 12/19 (https://dejure.org/2019,45761)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • erbrechtsiegen.de

    Beeinträchtigung Schlusserbeneinsetzung durch Austausch Testamentsvollstrecker

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2020, 94
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.04.2011 - IV ZR 232/09

    Erbvertrag: Beeinträchtigung des Vertragserben durch spätere testamentarische

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.11.2019 - 3 Wx 12/19
    Dies sei der Fall, wenn die Auswechslung den Vertragserben beeinträchtige, was sich wiederum nur durch eine Auslegung des Vertragsinhalts ermitteln lasse (BGH ZEV 2013, 36, 38 Rn. 22; BGH ZEV 2011, 306, 308, Rnrn. 25 - 30).

    Daran gehindert sind sie nur, als sie mit dem späteren Testament in vertraglich begründete Rechte eingreifen (BGH ZEV 2011, 306, 308 Rn. 18).

    Der BGH ist in den beiden oben genannten Entscheidungen nicht von einer vertragsmäßig bindenden Benennung der Person des Testamentsvollstreckers ausgegangen (die in einem Erbvertrag allerdings zulässig wäre, BGH ZEV 2011, 306, 309 Rn. 30), sondern hat allgemein darauf abgestellt, ob sich aus der Änderung bei einem Blick auf den gesamten Vertragsinhalt eine Beeinträchtigung der Vertragserben ergibt.

    Bezeichnenderweise hat der BGH zum Beleg der auch von ihm vertretenen Auffassung u.a. auf obergerichtliche Entscheidungen Bezug genommen, die gemeinschaftliche Testamente betraf (BGH ZEV 2011, 306, 309 Rn. 28, dort u. a. OLG Hamm ZEV 2001, 271, 272; KG ZEV 2010, 40, 42; s. ebenso Winkler, Der Testamentsvollstrecker, 21. Aufl. 2013, Rnrn.

    Sie beziehen sich hierzu auf eine Passage in der Entscheidung des BGH ZEV 2011, 306 (dort S. 309 Rn. 34), in der es heißt, dass in dem Umstand, dass von den neuen Testamentsvollstreckern eine ehrenamtliche Tätigkeit nicht zu erwarten sei, keine Beeinträchtigung der Rechte des Vertragserben lägen.

    Gegenteiliges ergibt sich allerdings aus der in der Entscheidung BGH ZEV 2011, 306 an anderer Stelle (S. 308 Rn. 18) angeführten Entscheidung BGHZ 26, 204 (= NJW 1958, 498).

  • OLG Hamm, 06.11.2000 - 15 W 188/00

    Auswechslung eines im gemeinschaftlichen Testament ernannten

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.11.2019 - 3 Wx 12/19
    Dies gilt auch dann, wenn in einem gemeinschaftlichen Testament sämtliche darin getroffenen Bestimmungen als wechselbezüglich bezeichnet werden (OLG Hamm ZEV 2001, 271, 272 aaO; Staudinger/Kanzleiter § 2271 Rn. 19).

    Bezeichnenderweise hat der BGH zum Beleg der auch von ihm vertretenen Auffassung u.a. auf obergerichtliche Entscheidungen Bezug genommen, die gemeinschaftliche Testamente betraf (BGH ZEV 2011, 306, 309 Rn. 28, dort u. a. OLG Hamm ZEV 2001, 271, 272; KG ZEV 2010, 40, 42; s. ebenso Winkler, Der Testamentsvollstrecker, 21. Aufl. 2013, Rnrn.

  • BGH, 08.01.1958 - IV ZR 219/57

    Bindung durch Erbvertrag

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.11.2019 - 3 Wx 12/19
    Gegenteiliges ergibt sich allerdings aus der in der Entscheidung BGH ZEV 2011, 306 an anderer Stelle (S. 308 Rn. 18) angeführten Entscheidung BGHZ 26, 204 (= NJW 1958, 498).

    Dort wird (NJW 1958, 498, 499) ausgeführt, dass aus der Verwendung des Begriffs "beeinträchtigen" in § 2289 BGB einerseits und des Begriffs "in Widerspruch stehen" andererseits in § 2258 BGB (Testamentswiderruf) nicht folge, dass eine der vertragsmäßigen Verfügung widersprechende Verfügung das Recht des vertragsmäßig Bedachten an sich noch nicht beeinträchtige, sondern dass, um eine Beeinträchtigung festzustellen, immer ein Vergleich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten angestellt werden müsste.

  • BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15

    Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren: Berücksichtigung des Maßes des

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.11.2019 - 3 Wx 12/19
    Besondere Umstände, die dies hier rechtfertigen könnten, liegen nicht vor (vgl. BGH FamRZ 2016, 218, 219 Rnrn. 14 - 16; Senat ZEV 2015, 635).
  • OLG Schleswig, 06.07.2015 - 3 Wx 41/15

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Bestellung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.11.2019 - 3 Wx 12/19
    An die Feststellung eines solchen Willens sind keine hohen Anforderungen zu stellen (Senat, B. v. 06.07.2015 - 3 Wx 41/15 -, FamRZ 2016, 667).
  • BGH, 17.07.2012 - IV ZB 23/11

    Verfahren auf Aufhebung einer angeordneten Nachlasspflegschaft: Unbekanntsein

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.11.2019 - 3 Wx 12/19
    Dies sei der Fall, wenn die Auswechslung den Vertragserben beeinträchtige, was sich wiederum nur durch eine Auslegung des Vertragsinhalts ermitteln lasse (BGH ZEV 2013, 36, 38 Rn. 22; BGH ZEV 2011, 306, 308, Rnrn. 25 - 30).
  • KG, 23.11.2009 - 8 U 144/09

    Klage des Testamentsvollstreckers: Amtswegige Prüfung der

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.11.2019 - 3 Wx 12/19
    Bezeichnenderweise hat der BGH zum Beleg der auch von ihm vertretenen Auffassung u.a. auf obergerichtliche Entscheidungen Bezug genommen, die gemeinschaftliche Testamente betraf (BGH ZEV 2011, 306, 309 Rn. 28, dort u. a. OLG Hamm ZEV 2001, 271, 272; KG ZEV 2010, 40, 42; s. ebenso Winkler, Der Testamentsvollstrecker, 21. Aufl. 2013, Rnrn.
  • OLG Schleswig, 13.05.2013 - 3 Wx 43/13

    Ergänzende Testamentsauslegung beim Ehegattentestament

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.11.2019 - 3 Wx 12/19
    Eine zweifellos unzulässige Beeinträchtigung läge in der erstmaligen Anordnung der Testamentsvollstreckung (s. nur Senat, Beschluss vom 13.05.2013 - 3 Wx 43/13 - SchlHAnz 2013, 480).
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